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Häusliche Pflege

Professionelle und sympathische Betreuung im eigenen Heim


Susi Müller kümmert sich um ihren Vater, der an Parkinson erkrankt ist und Anzeichen einer beginnenden Demenz zeigt. Ihr bleibt kaum Zeit für sich, da sie voll berufstätig ist. Sie stellt zunehmend fest, dass sie keine Ruhe hat, um ihren eigenen Tag zu bewältigen oder den Tagesablauf ihres Vaters zu strukturieren. Wie schön wäre es, wenn die Familie Unterstützung bei kleineren Tätigkeiten, im Haushalt und bei der pflegerischen Betreuung hätte...

Hilfe organisieren

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, um einen Pflegegrad zu erhalten und stimmen mit Ihnen ab, welche Hilfen wir Ihnen anbieten können. Die häusliche Pflege umfasst hierbei, neben pflegerischer Unterstützung im gewohnten Umfeld auch Leistungen wie Hilfe im Haushalt. Dazu gehören beispielsweisei Körperpflege, Hilfe beim Essen und Anziehen oder Verabreichen von Medikamenten.

Finanzierung

Offiziell heißen diese Leistungen "Pflegesachleistungen". Dies bedeutet, dass Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird und die Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe durch Ihre Pflegekasse finanziert werden. Die herbstgold gGmbH übernimmt für Sie die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Wir erbringen auch Leistungen der "häuslichen Krankenpflege" (HKP) und rechnen diese für Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dies ist eine Regelleistung der Krankenversicherung. Wichtig ist, dass diese Leistungen, nach dem SGB V, von ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer behandelnden Ärztin verordnet werden.

Sie können "häusliche Krankenpflege" auch beanspruchen, wenn diese eine ärztliche Behandlung sichern soll, sie bei einer Erkrankung Unterstützung benötigen oder wenn sie eigentlich eine Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber nicht möglich ist.

Wir übernehmen notwendige Rücksprachen mit Hausärzt*innen, Pflege- und Krankenkassen und kümmern uns um die Abrechnung. 

Wie viel Geld gibt es von der Pflegeversicherung?

Für die häusliche Pflegehilfe nach dem § 36 SGB XI stehen Ihnen folgende Pauschalen der Pflegeversicherung zur Verfügung:

Pflegegrad 1

kein Anspruch

0 € im Kalendermonat

Pflegegrad 2

bis zu

724 € im Kalendermonat

Pflegegrad 3

bis zu

1.363 € im Kalendermonat

Pflegegrad 4

bis zu

1.693 € im Kalendermonat

Pflegegrad 5

bis zu

2.095 € im Kalendermonat

In allen Pflegegraden zahlt die Pflegekasse zusätzlich 125 € Entlastungsleitung.

Gerne stimmen wir individuell ab, welche Leistungen infrage kommen und wie diese mit Unterstützung Ihrer Pflegeversicherung und Ihrer Krankenkasse finanziert werden können.

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