Hier können Sie prüfen, ob bei Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Der Pflegegradrechner bildet das aktuelle Begutachtungssystem ab. Die offizielle Begutachtung erfolgt dann durch den MDK ("Medizinischer Dienst der Krankenversicherung"). Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Die Pflegegrade ersetzen seit 1. Januar 2017 die bis dahin gültigen Pflegestufen. Der Pflegegrad ist abhängig von Ihrem individuellen Pflegebedarf. Die Feststellung und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch Ihre Pflegekasse. Diese beauftragen hierfür den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung).
Der MDK begutachtet und bewertet mehrere Module. Am Ende bekommen Sie bei vorliegender Pflegebedürftigkeit einen Bescheid über einen Pflegegrad. Es gibt seit 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade:
Sofern ein Pflegegrad bestätigt wurde, stehen Ihnen finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie können individuell wählen, ob Sie die Leistungen der Pflegeversicherung im ambulanten, teilstationären (zum Beispiel Tagespflege) und/ oder im stationären Bereich in Anspruch nehmen wollen.
Wir beraten Sie gerne, welche finanziellen Leistungen Ihnen für ambulante Dienste zustehen. Nach § 36 des elften Sozialgesetzbuches haben Sie bei Pflegegrad 2 bis 5 für die Pflege zuhause Anspruch auf die sogenannte "häusliche Pflegehilfe". Dies kann körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und/ oder Hilfe bei der Haushaltsführung umfassen.
In der Praxis gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, Pflege zu erhalten und auch die Finanzierung ist sehr vielschichtigt. Wir beschäftigen uns in unserer täglichen Arbeit mit Leistungen und Abrechnungen von ambulanter Pflege und beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, über das Kontaktformular oder kommen Sie zu einem persönlichen Gespräch in unser Büro.
Kontakt zu uns: Telefon 03342- 308430, Fax 03342- 425820, E-Mail: info@herbstgold-pflege.de